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Gratis-Tool · Geldwäsche

GwG-Risikoanalyse für Ihre Kanzlei, in 5 Minuten dokumentiert.

Erst prüfen, ob Sie als Rechtsanwalt unter das Geldwäschegesetz fallen, dann zehn Fragen beantworten: Sie erhalten eine Risikoanalyse nach § 5 GwG mit Bewertung und Maßnahmen, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer vorlegen können.

✓ Ohne Anmeldung✓ Betroffenheits-Check inklusive✓ Maßnahmenplan nach Risikostufe
1. Sind Sie Verpflichteter nach dem GwG?

Wirken Sie an einer dieser Tätigkeiten mit (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG)? Reine Rechtsberatung und Prozessvertretung zählen nicht dazu.

Voraussichtlich nicht betroffen. Reine Rechtsberatung und Prozessvertretung lösen die GwG-Pflichten in der Regel nicht aus. Entscheidend ist, ob Sie an einer Katalogtätigkeit mitwirken. Prüfen Sie Grenzfälle mit Ihrer Rechtsanwaltskammer.

2. Kanzleiprofil

Tätigkeitsschwerpunkte

3. Risikofaktoren einschätzen

Wählen Sie, was auf Ihre Kanzlei zutrifft. Die Voreinstellung ist die niedrigste Stufe: stufen Sie ehrlich hoch.

Kundenrisiko

Mandanten mit komplexen Beteiligungsstrukturen (Trusts, Stiftungen, Offshore-Gesellschaften)
Politisch exponierte Personen (PEP) oder deren Angehörige als Mandanten
Barzahlungen oder bargeldintensive Mandanten
Mandanten mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb der EU

Dienstleistungs- und Transaktionsrisiko

Mandate mit Katalogtätigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG
Immobilientransaktionen mit hohem Volumen
Abwicklung von Fremdgeld über Anderkonto
Mandate ohne erkennbaren wirtschaftlichen Zweck oder von ungewöhnlicher Komplexität

Vertriebsweg

Mandatsanbahnung ohne persönlichen Kontakt (online, telefonisch, per E-Mail)

Geografisches Risiko

Bezug zu Drittstaaten mit hohem Risiko (EU-Liste) oder zu Sanktionsländern
Gesamtrisiko Ihrer Kanzlei
Niedrig0 von 20 Punkten
Kundenrisiko
Niedrig
Dienstleistungs- und Transaktionsrisiko
Niedrig
Vertriebsweg
Niedrig
Geografisches Risiko
Niedrig

Analyse fertig. Jetzt die Identifizierung digital.

MandatDirekt erfasst die GwG-Angaben Ihrer Mandanten gleich bei der Mandatsaufnahme: strukturiert, mit Risikostufe und im PDF-Nachweis. Ausweisnummern werden nur maskiert gespeichert.

So funktioniert es

Von der Betroffenheit bis zur Dokumentation.

Die Risikoanalyse ist Pflicht, sobald Sie an Katalogtätigkeiten mitwirken. Der Generator führt Sie in drei Schritten dorthin.

Schritt 01

Bin ich Verpflichteter?

Sechs Katalogtätigkeiten aus § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG, von Immobilienkauf bis Gesellschaftsgründung. Reine Rechtsberatung und Prozessvertretung lösen die Pflichten in der Regel nicht aus.

Schritt 02

Zehn Risikofaktoren bewerten.

Kunden-, Dienstleistungs-, Vertriebs- und geografisches Risiko, angelehnt an die Faktoren der Anlagen 1 und 2 zum GwG. PEP und Drittstaaten mit hohem Risiko setzen das Gesamtrisiko automatisch auf „hoch“.

Schritt 03

Dokument mit Maßnahmenplan.

Kanzleiprofil, Bewertung je Kategorie, Gesamtrisiko, Maßnahmen und Überprüfungsdatum in einem Dokument: zum Drucken, als Word-Datei oder als Text.

Häufige Fragen

Was Kanzleien meistens fragen.

Muss jede Kanzlei eine Risikoanalyse erstellen?

Verpflichtet sind Rechtsanwälte, soweit sie an den in § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG genannten Katalogtätigkeiten mitwirken. Für reine Rechtsberatung und Prozessvertretung gelten die Pflichten in der Regel nicht. Im Zweifel klären Sie das mit Ihrer Rechtsanwaltskammer.

Wie oft muss die Risikoanalyse aktualisiert werden?

Sie ist zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren (§ 5 GwG). Der Generator setzt ein Überprüfungsintervall von zwölf Monaten sowie anlassbezogene Prüfungen, etwa bei neuen Rechtsgebieten oder Vertriebswegen.

Ist das Ergebnis behördlich anerkannt?

Nein. Der Generator liefert eine strukturierte Vorlage. Die Einschätzung der Risikofaktoren müssen Sie auf die tatsächlichen Verhältnisse Ihrer Kanzlei abstimmen und verantworten. Es handelt sich nicht um Rechtsberatung.

Wie wird das Gesamtrisiko berechnet?

Jeder Faktor erhält 0, 1 oder 2 Punkte. Das Gesamtrisiko ergibt sich aus dem Anteil der erreichten Punkte: unter einem Drittel niedrig, bis zwei Drittel mittel, darüber hoch. Die Methodik steht im Dokument.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben an unsere Server übertragen und nichts gespeichert, außer Ihren Kanzleistammdaten, wenn Sie das Merken ausdrücklich aktivieren (lokal in Ihrem Browser).

Die Tools sind Arbeitshilfen und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie jedes Ergebnis vor der Verwendung. Weitere Tools finden Sie in der Übersicht.

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