Bei bestimmten Mandaten sind Kanzleien Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG). MandatDirekt erfasst die Angaben, die Sie dafür brauchen, im selben Wizard wie Mandat und Vollmacht — und legt sie als PDF-Nachweis ab.
Die Pflichten sind bekannt. Schwierig ist die saubere Umsetzung im Alltag einer ausgelasteten Kanzlei.
Ein zweiter Fragebogen neben dem Mandat wird gern vergessen oder erst später nachgeholt.
Die Angaben liegen in Papierakten oder E-Mail-Anhängen und sind schwer auffindbar, wenn sie gebraucht werden.
Ausweisdaten gehören nicht ungeschützt in einen Mailverkehr.
Der Mandant bestätigt die Angaben direkt im Wizard. Die Kanzlei sieht das Ergebnis pro Mandat.
PEP-Status, wirtschaftlich Berechtigte und Art des Identitätsnachweises werden Schritt für Schritt abgefragt.
Die Ausweisnummer wird nur maskiert gespeichert; der Zugriff auf Mandatsdaten ist rollenbasiert und protokolliert.
Die Angaben stehen im Mandatsdatensatz und im PDF-Nachweis.
Die Identitätsprüfung führen Sie wie bisher durch. MandatDirekt dokumentiert Angaben und Zeitpunkt.
Nein. Der Mandant gibt die Angaben selbst an. Die eigentliche Identitätsprüfung (Videoident, Postident, persönlich) bleibt bei Ihnen.
Ob und in welchem Umfang das GwG für ein Mandat gilt, hängt vom Mandat ab, etwa bei Immobilien- oder Gesellschaftsgeschäften. MandatDirekt gibt dazu keine Rechtsberatung.
Nur berechtigte Rollen innerhalb Ihrer Kanzlei. Jeder Zugriff auf Mandatsdaten wird protokolliert.
14 Tage kostenlos testen. Der Tarif „Kanzlei“ enthält das GwG-Modul.