Das Mandat ist der Auftrag, den ein Mandant einer Kanzlei erteilt. „Digital“ heißt: Er erteilt ihn online statt auf Papier — mit Vollmacht, Datenschutzhinweis und gegebenenfalls GwG-Angaben im selben Vorgang und mit einem Nachweis, wann was erklärt wurde.
Im Alltag werden die Begriffe vermischt. Für die Mandatsaufnahme lohnt es sich, sie zu trennen.
Der Vertrag zwischen Mandant und Kanzlei: Was ist zu tun, zu welchen Bedingungen? In der Regel formfrei, aber besser dokumentiert.
Sie erlaubt der Kanzlei, nach außen für den Mandanten aufzutreten, etwa gegenüber Versicherung, Gegenseite oder Behörde.
Bei bestimmten Mandaten müssen Kanzleien als Verpflichtete Angaben zur Identität und zu wirtschaftlich Berechtigten dokumentieren.
Es ersetzt nicht die Beratung, sondern den Papierweg davor.
Mandat, Vollmacht und GwG-Angaben werden nacheinander im selben Wizard bestätigt.
Der Mandant braucht nur den Link und ein Smartphone.
Zeitpunkt, Textfassung, IP-Adresse und PDF-Hash werden festgehalten.
Wo Schriftform zwingend ist, etwa bei einzelnen gerichtlichen Verfahren (z. B. § 80 ZPO), reicht Textform allein nicht. Das klären Sie je Verfahren.
Das Mandat ist in der Regel formfrei. MandatDirekt schließt Mandatsvereinbarung und Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) und protokolliert Zeitpunkt, Textfassung, IP-Adresse und PDF-Hash. Für Formvorschriften, die Schriftform verlangen, bleibt der Weg über die qualifizierte elektronische Signatur oder die Originalunterschrift.
Für die meisten Mandatsabläufe nicht. Wo Schriftform zwingend verlangt wird, kann eine qualifizierte elektronische Signatur nötig sein — wir bereiten sie vor.
Nein. MandatDirekt ist die Schicht davor: Link, Wizard und Nachweis. Die Ergebnisse gehen als PDF und CSV/JSON in Ihre Ablage.
14 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte. In der Regel am selben Tag live.