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Wissen · Digitales Mandat

Was ist ein digitales Mandat?

Das Mandat ist der Auftrag, den ein Mandant einer Kanzlei erteilt. „Digital“ heißt: Er erteilt ihn online statt auf Papier — mit Vollmacht, Datenschutzhinweis und gegebenenfalls GwG-Angaben im selben Vorgang und mit einem Nachweis, wann was erklärt wurde.

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Auf einen Blick

  • Mandat: der Auftrag an die Kanzlei, in der Regel formfrei.
  • Vollmacht: die Befugnis, den Mandanten nach außen zu vertreten.
  • Textform (§ 126b BGB): lesbare Erklärung auf dauerhaftem Datenträger.
  • Nachweis: Zeitpunkt, Textfassung und PDF-Hash.
  • Für manche Verfahren gelten strengere Formvorschriften.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Die Begriffe

Mandat, Vollmacht, GwG — was gehört wozu?

Im Alltag werden die Begriffe vermischt. Für die Mandatsaufnahme lohnt es sich, sie zu trennen.

Das Mandat

Der Vertrag zwischen Mandant und Kanzlei: Was ist zu tun, zu welchen Bedingungen? In der Regel formfrei, aber besser dokumentiert.

Die Vollmacht

Sie erlaubt der Kanzlei, nach außen für den Mandanten aufzutreten, etwa gegenüber Versicherung, Gegenseite oder Behörde.

Die GwG-Angaben

Bei bestimmten Mandaten müssen Kanzleien als Verpflichtete Angaben zur Identität und zu wirtschaftlich Berechtigten dokumentieren.

Digital statt Papier

Was das digitale Mandat leistet.

Es ersetzt nicht die Beratung, sondern den Papierweg davor.

01

Ein Vorgang

Mandat, Vollmacht und GwG-Angaben werden nacheinander im selben Wizard bestätigt.

02

Mobil und ohne Konto

Der Mandant braucht nur den Link und ein Smartphone.

03

Nachweis inklusive

Zeitpunkt, Textfassung, IP-Adresse und PDF-Hash werden festgehalten.

04

Formfragen bleiben offen

Wo Schriftform zwingend ist, etwa bei einzelnen gerichtlichen Verfahren (z. B. § 80 ZPO), reicht Textform allein nicht. Das klären Sie je Verfahren.

Häufige Fragen

Was Kanzleien meistens fragen.

Ist ein digitales Mandat rechtlich wirksam?

Das Mandat ist in der Regel formfrei. MandatDirekt schließt Mandatsvereinbarung und Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) und protokolliert Zeitpunkt, Textfassung, IP-Adresse und PDF-Hash. Für Formvorschriften, die Schriftform verlangen, bleibt der Weg über die qualifizierte elektronische Signatur oder die Originalunterschrift.

Braucht der Mandant eine elektronische Signatur?

Für die meisten Mandatsabläufe nicht. Wo Schriftform zwingend verlangt wird, kann eine qualifizierte elektronische Signatur nötig sein — wir bereiten sie vor.

Ersetzt das meine Kanzleisoftware?

Nein. MandatDirekt ist die Schicht davor: Link, Wizard und Nachweis. Die Ergebnisse gehen als PDF und CSV/JSON in Ihre Ablage.

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