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Gratis-Tool · Fristen

Der Fristenrechner für Ihre Kanzlei, mit Feiertagen je Bundesland.

Zustelldatum eingeben, Frist wählen, Fristende ablesen: nach §§ 187–193 BGB, mit den Feiertagen des Gerichtsorts, interner Vorfrist und Kalender-Export. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne dass Daten Ihren Browser verlassen.

✓ Ohne Anmeldung✓ Daten bleiben im Browser✓ Feiertage aller 16 Länder

Nur dessen Feiertage verlängern die Frist.

Ohne Zustellung beginnt die Frist spätestens 5 Monate nach Verkündung des Urteils.

Datum wählen, dann erscheint das Fristende mit Rechenweg.

Rechenhilfe ohne Gewähr. Fristbeginn, Zustellungsart und Verlängerungen prüfen Sie anhand der Akte.

Frist notiert. Und das Mandat schon unterschrieben?

Mit MandatDirekt erteilt der Mandant Mandat, Vollmacht und GwG-Angaben am Handy, per Link oder QR-Code, noch bevor die erste Frist läuft. Sie erhalten ein PDF mit Audit-Trail.

So funktioniert es

Nach BGB gerechnet, nicht nach Gefühl.

Die Regeln sind einfach, die Fehler passieren in den Details. Der Rechner bildet sie nachvollziehbar ab und zeigt, warum ein Fristende verschoben wird.

Regel 01

Der Tag des Ereignisses zählt nicht.

Bei Zustellung, Zugang oder Bekanntgabe beginnt die Frist am Folgetag (§ 187 Abs. 1 BGB). Wochenfristen enden am gleichen Wochentag, Monatsfristen am gleichen Kalendertag; fehlt er, am Monatsletzten (§ 188 BGB).

Regel 02

Wochenende und Feiertag verschieben.

Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, läuft sie bis zum nächsten Werktag (§ 193 BGB, § 222 Abs. 2 ZPO). Maßgeblich ist der Feiertag am Sitz des Gerichts oder der Behörde.

Regel 03

Vorfrist und Kalender inklusive.

Der Rechner berechnet eine interne Vorfrist und exportiert beide Termine als .ics-Datei für Outlook, Apple Kalender oder Google Kalender, jeweils mit Erinnerung am Vortag.

Häufige Fragen

Was Kanzleien meistens fragen.

Welches Bundesland muss ich wählen?

Das Bundesland, in dem das Gericht oder die Behörde sitzt, bei der die Handlung vorzunehmen ist. Nur dessen gesetzliche Feiertage verlängern die Frist.

Sind der 24. und der 31. Dezember Feiertage?

Nein. Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage im Sinne von § 193 BGB. Eine Frist, die dort endet, läuft an diesem Tag ab. Planen Sie vorsorglich früher.

Was gilt, wenn das Urteil nicht zugestellt wurde?

Für Berufung, Revision und Begründungsfristen beginnt die Frist spätestens fünf Monate nach Verkündung (zum Beispiel § 517 ZPO). Geben Sie dann den Tag ein, an dem diese fünf Monate ablaufen, als Startdatum.

Ist das Ergebnis rechtsverbindlich?

Nein. Der Fristenrechner ist eine Rechenhilfe und ersetzt nicht Ihre eigene Prüfung. Fristbeginn, Zustellungsart, Verlängerungen und Sonderregeln beurteilen Sie anhand der Akte. Prüfen Sie jede Frist vor dem Eintrag in Ihren Kalender.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben an unsere Server übertragen und nichts gespeichert, außer Ihren Kanzleistammdaten, wenn Sie das Merken ausdrücklich aktivieren (lokal in Ihrem Browser).

Die Tools sind Arbeitshilfen und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie jedes Ergebnis vor der Verwendung. Weitere Tools finden Sie in der Übersicht.

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