Die Hundesteuer ist eine der ältesten Kommunalabgaben Deutschlands — und paradoxerweise eine der am häufigsten mit Papier-Formularen verwalteten. Wer einen Hund anmeldet, bekommt einen Bescheid und einen Überweisungsträger. MandatDirekt ersetzt den Papiervordruck durch einen QR-Code im Bescheid, den Bürger:innen in unter 90 Sekunden scannen und bestätigen.
Die Hundesteuer klingt einfach — ist aber im Detail aufwändig, vor allem wegen häufiger Änderungen im Bestand.
Hunde sterben, Besitzer ziehen um, Rassen wechseln den Steuersatz. Jede Änderung braucht eine neue Mandatsprüfung. Auf Papier bedeutet das: neues Formular, neuer Brief, neues Warten auf die Rücksendung.
Wer zwei Hunde hält, zahlt in den meisten Kommunen einen erhöhten Satz für den zweiten Hund. Das Mandat muss auf den korrekten Gesamtbetrag ausgestellt sein — der sich jedes Jahr ändern kann.
Bei handschriftlich ausgefüllten Formularen sind IBAN-Fehler häufig. Rücklastschriften kosten Bearbeitungszeit und Bankgebühren. Der MandatDirekt-Wizard prüft die IBAN live nach Prüfziffer-Algorithmus.
Kein neues Softwaresystem notwendig — MandatDirekt ergänzt Ihren bestehenden Bescheid-Workflow um einen QR-Code und eine sichere Online-Signaturseite.
Beim Erstellen des Hundesteuerbescheids wird für jede Akte ein individueller QR-Code generiert. Der Code enthält Mandatsreferenz, Fälligkeitsdatum und Betrag — vorbefüllt, kein Tippfehler möglich. Die Bürger:in scannt, prüft und bestätigt in einer Minute.
Ändert sich der Steuersatz — zum Beispiel beim Zweit- oder Kampfhund — generiert MandatDirekt ein neues Token. Das alte Mandat bleibt historisch archiviert; das neue wird per E-Mail-Link zugestellt. Kein Papiernachschuss nötig.
Mandatsgeber:innen widerrufen per Link. Oder die Verwaltung widerruft automatisch, wenn die Akte abläuft — bei Tod des Hundes oder bei Abmeldung. Keine Postlaufzeiten, kein Brief an die Bank.
Das fertige Mandat wird strukturiert übergeben: per Webhook, SFTP oder CSV-Export. Unterstützte Systeme: newsystem Kommunal, Infoma, MACH, Axians und weitere kommunale Finanzverfahren.
Ja. Bestehende Mandate behalten ihre SEPA-Gültigkeit. MandatDirekt ergänzt den Bestand: neue Mandate werden digital ausgestellt, alte können nachträglich dokumentiert werden — für eine saubere Migration ohne Übergangslücke.
Der Steuerakt ändert sich, das Mandat ebenfalls. MandatDirekt kann so konfiguriert werden, dass bei Aktenänderung automatisch ein neues Mandat-Token erzeugt und per E-Mail an die Mandatsgeber:in zugestellt wird. Sie müssen nichts manuell auslösen.
Sie definieren das Schema selbst — zum Beispiel HUND-2026-[Steuernummer]-[Lfd]. MandatDirekt stellt sicher, dass jede Referenz eindeutig, nach SEPA-Standard maximal 35-stellig und im Lastschrift-XML korrekt ausgegeben wird.
Wir richten Ihr Bescheid-Template ein und zeigen Ihnen in der Demo, wie der QR-Code im Hundesteuerbescheid landet und wie das Mandat in Ihr HKR-Verfahren übergeben wird.